Die
Ausbildung vermittelt den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse und
Fertigkeiten, um in
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Familien,
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sozialpädagogischen
Einrichtungen (insbesondere Kindertagestätten oder Krippen)
-
in
Einzelfällen auch im Behindertenbereich oder im Kinderkrankenhaus oder
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anderen Dienstleistungszentren
unter
Anleitung und/oder selbständig zu arbeiten. Neben sozialpflegerischen und
hauswirtschaftlichen Grundkenntnissen werden vor allem sozialpädagogische
Fachkenntnisse vermittelt.
Ausbildungsgang
Der Bildungsgang
dauert drei Schuljahre. Er ist wie folgt gegliedert:
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Im
ersten und zweiten Schuljahr erfolgt der Unterricht in Vollzeitform (36
Unterrichtsstunden pro Woche). Im
dritten Jahr werden die Berufspraktika (4 Tage pro Woche)
fachrichtungsbezogen durchgeführt. Es wird Unterricht in Teilzeitform (1 Tag
pro Woche) erteilt.
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Praktika:
Im ersten Schuljahr wird zu Beginn ein 7wöchiges
Kleinkindpraktikum in Familien oder sozialpädagogischen
Einrichtungen mit Kleinkindern (0 – 3 Jahre)
durchgeführt.
Im zweiten Schuljahr wird in der Regel ein mindestens 8wöchiges Praktikum in
einer Einrichtung mit Kindern im Alter
zwischen 0 – 6 Jahren durchgeführt.
Unterrichtsfächer
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Berufsübergreifender
Lernbereich
Kommunikation
- Deutsch/Kinderliteratur/Medien
Mathematik
Fremdsprache
Politik
Berufsbezogener Lernbereich,
der in unterschiedlichen Lernfeldern unterrichtet wird
Sozialpädagogische
Grundlagen
Theorie und Praxis sozialpädagogischen Handelns
-Methodik/Berufskunde/Rechtskunde/Praxis
Gestaltende Techniken - Werken/Textil
Sozialpädagogische Fachtheorie (im 3. Schuljahr)
Bewegungslehre (im 3. Schuljahr)
Kreatives Gestalten (im
3. Schuljahr)
Musisch-rhythmisches Gestalten
Hauswirtschaftliche Theorie und Praxis
-Ernährung/Hauswirtschaft/Betriebswirtschaftslehre
Gesundheit
und Ökologie
Wahlpflichtbereich
Vorbereitung
auf das Berufsleben (VBL)
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Berechtigungen
Die
zweijährige Schulausbildung schließt mit
der Staatlichen Prüfung als Kinderpfleger/in ab.
Nach Bestehen der Prüfung
erhält der Prüfling – sofern der Mittlere Schulabschluss
(Realschulabschluss) noch nicht vorliegt
– den Zeugnisvermerk „Dieses Zeugnis schließt den mittleren
Schulabschluss ein“.
Nach dem anschließenden 1jährigen
Berufspraktikum wird die "Staatliche Anerkennung als Kinderpfleger/in"
bescheinigt.
Mit
dem mittleren Schulabschluss und der Staatlichen Anerkennung können Sie sich für
folgende schulische Weiterbildungsmöglichkeiten bewerben:
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Fachschule für Sozialpädagogik
(Ausbildung zum/zur Erzieher/in)
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Fachschule
für Heilerziehungspflege (Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in)
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Fachoberschule/
Fachrichtung Sozialwesen (Erwerb der Fachhochschulreife, um ein Studium an
einer Hochschule zu beginnen)