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Bildungsziel
Die
Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz führt zu einem
Abschluss mit der Berufsbezeichnung Sozialpädagogische Assistentin
bzw. Sozialpädagogischer Assistent.
Die
Ausbildung vermittelt Kompetenzen, die für die assistierende
Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen qualifizieren.
Unterrichtsfächer/Lernbereiche
Berufsübergreifender
Lernbereich:
-
Deutsch
- Gesellschaft
- Englisch
- Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich:
-
Kommunikation
- Sozialpädagogische Theorie und Praxis
- Recht/Verwaltung/Organisation
- Musik als pädagogisches Medium
- Körper- und Bewegungserfahrung
- Spielpädagogische Prozesse
- Kreative Gestaltungsprozesse
- Umwelt/Natur und Technik
- Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung
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Abschlüsse
und Berechtigungen
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zur Bewerbung
für die Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung zur Erzieherin bzw.
zum Erzieher).
[oben]
Aufnahmevoraussetzungen
Zur
Ausbildung wird zugelassen, wer
-
den
mittleren Schulabschluss mit der mindestens
"befriedigend" lautenden Gesamtnote im Fach Deutsch
besitzt
sowie
-
die
gesundheitliche
Eignung zur Ausübung des Berufes besitzt.
Der Nachweis erfolgt durch eine ärztliche Bescheinigung, aus der sich die
gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit in allen
sozialpädagogischen Einsatzfeldern ergibt.
Ein entsprechender Vordruck wird Ihnen im Falle einer
Zusage übersandt.
Es
können nur Schüler/innen aufgenommen werden, die ihren Hauptwohnsitz
zum 01.08. des Aufnahmejahres in der Stadt Bremerhaven
nachweisen.
Einzureichende
Unterlagen
Spätestens bis zum 01. März
sind folgende Unterlagen im Sekretariat (Zimmer 23), Schulzentrum Geschwister
Scholl, einzureichen:
-
Aufnahmeantrag (Formblatt)
download
-
Tabellarischer Lebenslauf mit
Unterschrift
-
Lichtbild
-
Abschlusszeugnis
über den mittleren Schulabschluss (beglaubigte Kopie) bzw. Halbjahreszeugnis
Spätestens
am letzten Schultag des Schuljahres:
Spätestens
bis zum 01. August:
(Achtung:
Ein Vordruck für diesen Nachweis wird Ihnen im Falle einer Zusage übersandt.)
[
oben]
Förderung
Förderung kann nach den
Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gewährt werden. Zuständig für Bremerhavener
Schüler/innen ist das Landesamt für Ausbildungsförderung, Außenstelle Bremerhaven, Schifferstraße
48, Tel. 0471/59613803.
Öffnungszeiten: Die u. Do von 10 bis 13 Uhr
Beratung
und Anmeldung
Individuelle
Beratung durch:
Frau
Tomkowiak - Lehrerin der LSH -
im Januar und Februar jeden Donnerstag
von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Fritz-Reuter-Schule-Nord
Auf der Bult 20, 27574 Bremerhaven
Anfahrt:
Buslinie 502 - Haltestelle Boschstraße
Buslinie 503 und 509 - Haltestelle Auf der Bult
Infoabend
der LSH (alle Bildungsgänge): 05.02.2013
17 - 19 Uhr
[
oben]
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