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       Die Fachschule für Heilerziehungspflege ist Mitglied in der
(Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege und Heilerziehung in Deutschland e.V.)

  Fachschule für Heilerziehungspflege:
      Vollzeitausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/in 

 

 

 

Dieses Merkblatt dient der Information und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.  

 

 

 
 
Ausbildung

Haben Sie Interesse...

  • sozial(pädagogisch) und spozialpflegerisch tätig zu werden ?

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung im Alltag individuell zu begleiten und sie in ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen ?

  • gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu realisieren ?

  • Arbeits-, Freizeit- und Förderangebote/-bedingungen zusammen mit Menschen mit Behinderungen zu entwickeln und zu gestalten ?

  • Menschen mit einer Schwerstbehinderung bei der Suche nach ihrer Sinngebung und in ihrer täglichen pädagogisch/pflegerischen Daseinsgestaltung behilflich zu sein ?

  • administrative und verwaltungstechnische Aufgaben am PC verantwortungsvoll zu bewältigen?

  • in einem multiprofessionellen Team zu arbeiten?

  • eine anerkannte Fachkraft in der Behindertenarbeit zu werden?

Dann sind Sie hier "richtig", denn...
Heilerziehungspflege ist ein pädagogisch-pflegerischer Beruf in der Behindertenhilfe, der anspruchsvoll und abwechslungsreich ist. Und darüber hinaus im hohen Maße Reflexionsfähigkeit, Empathie, Teamfähigkeit, Organisationsgeschick, Konfliktfähigkeit, Kreativität und Flexibilität erfordert!

Heilerziehungspflegerische Tätigkeitsfelder  
Ihre zukünftigen beruflichen Einsatzgebiete könnten z.B. sein:

  • Wohngemeinschaften

  • Wohnheime

  • ambulante Dienste (z.B. Betreutes Wohnen, Familienentlastende Dienste) 

  • Persönliche Assistenz

  • Psychiatrische Kliniken

  • Psychiatrische Tageskliniken

  • Rehabilitationseinrichtungen

  • Integrative Kindertagesstätten

  • Schulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung 

  • Internate für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen und körperlichen Behinderung

  • Erwachsenenbildungsstätten für Menschen mit Behinderung

  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen 

  •  Freizeitstätten / Freizeittreffs

  • Sozialpsychiatrische Einrichtungen

  • Beratungsdienste

  • u.a.

Dauer und Organisation der Ausbildung

Lernort:

Fachschule für Heilerziehungspflege
in der Anne-Frank-Schule (Wurster Str. 387 Bremerhaven Weddewarden)
Tel.: 0471/3913696

Dauer:

2 Jahre in Vollzeitform plus 1 Jahr Berufspraktikum 

Unterricht:

mind. 33 Stunden pro Woche

Praktika:

2 Praktika à 8 Wochen in Tages- u. Schichtdiensten 

Unterrichts-
stunden:
1./2. Std     08.15-09.45 h
3./4. Std     10.00-11.30 h
5./6. Std     12.00-13.30 h
7./8. Std     13.45-15.15 h
9. Std         15.30-16.15 h

Lernbereiche (Qualifizierungsinhalte)

Unterrichtsstunden pro Jahr

Kommunikation 
(Deutsch/Sprecherziehung/Kinder- und Jugendliteratur)

160

Fremdsprache 
(Englisch)

80

Gesellschaft 
(Politik/Philosophie/Religion/Ethik)

80

Sozialpädagogische/Sozialpflegerische Grundlagen
(Pädagogik/Behindertenpädagogik/Psychologie/
Soziologie/Pflegewissenschaften)

200

Medizinische Grundlagen
(Krankheits- und Gesundheitslehre/Anatomie und Physiologie/Psychiatrie
und Neurologie/Arzneimittellehre)

160

Heilerziehungspflegerische Praxis 
(Pflege und Betreuung/Methodik und Didaktik in der Heilerziehungspflege/Berufskunde/Dokumentation)

240

Pädagogische Medien
(Werken und Gestalten/Spielkunde/Psychomotorik/
Bewegungsförderung/Umgang mit Medien)

240

Rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen
(Recht/Betriebswirtschaft/Verwaltung)

80

Wahlpflichtbereich
(Vertiefung z.B. in einem Projekt mit Nachweis)

80

Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife:
Mathematik, Englisch und Naturwissenschaften


Abschlüsse und Berechtigungen
Der Bildungsgang schließt mit einer Prüfung ab. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin /
Heilerziehungspfleger erhält, wer nach erfolgreicher Abschlussprüfung seine berufliche Eignung in einem einjährigen begleiteten Berufspraktikum nachgewiesen hat. Das Nähere regelt der Senator für Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales und Umweltschutz im Einvernehmen mir dem Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport durch Rechtsverordnung.
Die Fachhochschulreife kann durch Belegung von Zusatzkursen erworben werden.

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  Zulassungsvoraussetzungen

  • der mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss) 

und

  • eine der im folgenden erläuterten beruflichen bzw. schulischen Voraussetzungen

und

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
    Der Nachweis erfolgt durch eine ärztliche Bescheinigung, aus der sich die gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit in allen Bereichen der Heilerziehungspflege
    ergibt.
    Ein entsprechender Vordruck wird Ihnen im Falle einer Zusage übersandt.

Nachweis beruflicher bzw. schulischer Voraussetzungen: 
(Grundlage: Verordnung über die Fachschule für Heilerziehungspflege vom 28.06.02
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, Nr. 29)

  1. ein durch die Fachschule begleitetes Vorpraktikum (P HP)   oder

  2. Abschluss einer Berufsausbildung und eine einschlägige* einjährige Tätigkeit bzw. eine Berufsausbildung in einem einschlägigen Bereich    oder

  3. mindestens vierjährige einschlägige* berufliche Tätigkeit. Hierzu zählt auch die Führung eines Familienhaushaltes, wenn wenigstens ein Kind oder eine pflegebedürftige Person zu betreuen waren.            oder

  4. Hochschulzugangsberechtigung und ein einjähriges einschlägiges* Praktikum

*Einschlägig heißt: in einem für die Heilerziehungspflege förderlichen Tätigkeitsfeld. Dies kann eine Ausbildung und eine Tätigkeit in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen oder hauswirtschaftlichen Beruf sein.
! Der Zivildienst, auch wenn er auf ein Jahr verlängert wurde, wird nicht anerkannt.
! Das "Freiwillige Soziale Jahr" wird nur als einjährige einschlägige Vorbildung anerkannt, wenn der/die Bewerber/in die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) besitzt.

Schüler/innen mit Wohnsitz in Niedersachsen (nicht Altkreis Wesermünde) können nur aufgenommen werden, wenn eine Freistellungserklärung der zuständigen niedersächsischen Schulbehörde vorgelegt wird (in den meisten Fällen ist dies die Landesschulbehörde Lüneburg, Postfach 2120, 21311 Lüneburg, Telefon: 04131-15-0). 
(Zum Altkreis Wesermünde gehören alle Orte und Städte, die mit der Postleitzahl 276... beginnen)



  Einzureichende Unterlagen

Spätestens bis zum 01. März sind folgende Unterlagen im Sekretariat (Raum 23) einzureichen:

  1. Aufnahmeantrag (erhältlich im Sekretariat der Schule oder download

  2. Lebenslauf (tabellarisch)

  3. Lichtbild

  4. Nachweis über den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) (beglaubigte Kopie)

  5. Nachweis über die berufliche bzw. schulische Voraussetzung

spätestens bis zum 01. August :

  1. Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
    (Ein Vordruck für diesen Nachweis wird Ihnen im Falle einer Zusage übersandt.)

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Aufwendungen

Die Aufwendungen für den praktischen Unterricht betragen € 5,00 pro Monat. 
Für Exkursionen und mehrtägige Klassenfahrten müssen insgesamt zwischen 50 € und 300 € veranschlagt werden. 
Fahrtkosten zwischen verschiedenen Lernorten werden nicht erstattet.


  Förderung

Förderung kann nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFÖG) gewährt werden (zuständig ist das Landesamt für Ausbildungsförderung, Außenstelle Bremerhaven, Schifferstr. 48, 27568 Bremerhaven). 


  Beratung

Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem eigenen Interesse einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Fachbereichsleiter der Fachschule für Heilerziehungspflege, Herrn Göbel, zu vereinbaren: Telefon: 0471 / 3913696

 

weitere Individuelle Beratung durch:

Frau Tomkowiak - Lehrerin der LSH - 
im Januar und Februar jeden Donnerstag
 
von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Fritz-Reuter-Schule-Nord
Auf der Bult 20, 27574 Bremerhaven

Anfahrt: 
Buslinie 502 - Haltestelle Boschstraße
Buslinie 503 und 509 - Haltestelle Auf der Bult

Infoabend der LSH (alle Bildungsgänge): 05.02.2013   17 - 19 Uhr

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