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Ausbildung
Haben Sie
Interesse...
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sozial(pädagogisch)
und spozialpflegerisch tätig zu werden ?
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Kinder, Jugendliche und Erwachsene
mit einer geistigen,
körperlichen oder psychischen Behinderung im
Alltag individuell zu begleiten und sie in ihrer Selbstbestimmung zu
unterstützen ?
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gemeinsam
mit Menschen mit Behinderungen ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
zu realisieren ?
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Arbeits-,
Freizeit- und Förderangebote/-bedingungen zusammen mit Menschen mit
Behinderungen zu entwickeln und zu gestalten ?
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Menschen
mit einer Schwerstbehinderung bei der Suche nach ihrer Sinngebung und in
ihrer täglichen pädagogisch/pflegerischen
Daseinsgestaltung behilflich zu sein ?
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administrative
und verwaltungstechnische Aufgaben am PC verantwortungsvoll zu bewältigen?
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in
einem multiprofessionellen Team zu arbeiten?
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eine
anerkannte Fachkraft in der Behindertenarbeit zu werden?
Dann
sind Sie hier "richtig", denn...
Heilerziehungspflege ist ein
pädagogisch-pflegerischer Beruf in der Behindertenhilfe, der anspruchsvoll und
abwechslungsreich
ist. Und darüber hinaus im hohen Maße Reflexionsfähigkeit, Empathie, Teamfähigkeit,
Organisationsgeschick, Konfliktfähigkeit, Kreativität und Flexibilität
erfordert!
Heilerziehungspflegerische
Tätigkeitsfelder
Ihre zukünftigen
beruflichen Einsatzgebiete könnten z.B. sein:
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Wohngemeinschaften
-
Wohnheime
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ambulante
Dienste (z.B. Betreutes Wohnen, Familienentlastende Dienste)
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Persönliche
Assistenz
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Psychiatrische
Kliniken
-
Psychiatrische
Tageskliniken
-
Rehabilitationseinrichtungen
-
Integrative
Kindertagesstätten
-
Schulen
für Kinder und Jugendliche mit einer
Behinderung
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Internate
für Kinder und Jugendliche mit einer
geistigen und körperlichen Behinderung
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Erwachsenenbildungsstätten
für Menschen mit Behinderung
-
Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen
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Freizeitstätten
/ Freizeittreffs
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Sozialpsychiatrische
Einrichtungen
-
Beratungsdienste
-
u.a.
Dauer
und Organisation der Ausbildung
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Lernort:
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Fachschule
für Heilerziehungspflege
in der Anne-Frank-Schule
(Wurster Str. 387 Bremerhaven Weddewarden)
Tel.: 0471/3913696
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Dauer:
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2 Jahre in Vollzeitform
plus 1 Jahr Berufspraktikum
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Unterricht:
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mind. 33 Stunden pro
Woche
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Praktika:
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2 Praktika à 8
Wochen in Tages- u. Schichtdiensten
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Unterrichts-
stunden:
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1./2. Std
08.15-09.45 h
3./4. Std 10.00-11.30 h
5./6. Std 12.00-13.30 h
7./8. Std 13.45-15.15 h
9. Std 15.30-16.15 h
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Lernbereiche
(Qualifizierungsinhalte)
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Unterrichtsstunden pro
Jahr |
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Kommunikation
(Deutsch/Sprecherziehung/Kinder- und Jugendliteratur)
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160
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Fremdsprache
(Englisch)
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80
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Gesellschaft
(Politik/Philosophie/Religion/Ethik)
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80
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Sozialpädagogische/Sozialpflegerische
Grundlagen
(Pädagogik/Behindertenpädagogik/Psychologie/
Soziologie/Pflegewissenschaften)
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200
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Medizinische
Grundlagen
(Krankheits- und Gesundheitslehre/Anatomie und
Physiologie/Psychiatrie und
Neurologie/Arzneimittellehre)
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160
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Heilerziehungspflegerische
Praxis
(Pflege und Betreuung/Methodik und Didaktik in der
Heilerziehungspflege/Berufskunde/Dokumentation)
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240
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Pädagogische
Medien
(Werken und
Gestalten/Spielkunde/Psychomotorik/
Bewegungsförderung/Umgang mit Medien)
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240
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Rechtliche und
betriebswirtschaftliche Grundlagen
(Recht/Betriebswirtschaft/Verwaltung)
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80
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Wahlpflichtbereich
(Vertiefung z.B. in einem Projekt mit Nachweis)
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80
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Zusatzunterricht
zum Erwerb der Fachhochschulreife:
Mathematik, Englisch und Naturwissenschaften
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Abschlüsse
und Berechtigungen
Der
Bildungsgang schließt mit einer Prüfung ab. Die Prüfung besteht aus einem
schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die staatliche Anerkennung als
Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger
erhält, wer nach erfolgreicher Abschlussprüfung seine
berufliche Eignung in einem einjährigen begleiteten Berufspraktikum nachgewiesen hat. Das
Nähere regelt der Senator für Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales
und Umweltschutz im Einvernehmen mir dem Senator für Bildung,
Wissenschaft, Kunst und Sport durch Rechtsverordnung.
Die
Fachhochschulreife kann durch Belegung von Zusatzkursen erworben
werden.
[oben]
Zulassungsvoraussetzungen
und
und
Nachweis beruflicher bzw. schulischer Voraussetzungen:
(Grundlage:
Verordnung über die Fachschule für Heilerziehungspflege vom 28.06.02
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, Nr. 29)
-
ein
durch
die Fachschule begleitetes Vorpraktikum (P HP)
oder
-
Abschluss
einer Berufsausbildung und eine einschlägige*
einjährige Tätigkeit
bzw. eine Berufsausbildung in einem einschlägigen Bereich
oder
-
mindestens vierjährige einschlägige* berufliche Tätigkeit.
Hierzu
zählt auch die Führung eines Familienhaushaltes, wenn wenigstens
ein Kind oder eine pflegebedürftige Person zu betreuen waren.
oder
-
Hochschulzugangsberechtigung
und ein einjähriges einschlägiges* Praktikum
*Einschlägig
heißt: in einem für die Heilerziehungspflege förderlichen
Tätigkeitsfeld. Dies kann eine Ausbildung und eine Tätigkeit in einem sozialpädagogischen,
pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder
rehabilitativen oder hauswirtschaftlichen Beruf sein.
! Der
Zivildienst,
auch wenn er auf ein Jahr verlängert wurde, wird nicht
anerkannt.
! Das
"Freiwillige Soziale Jahr" wird nur als einjährige
einschlägige Vorbildung anerkannt, wenn der/die Bewerber/in die
Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) besitzt.
Schüler/innen
mit Wohnsitz in Niedersachsen
(nicht Altkreis Wesermünde) können nur aufgenommen werden, wenn eine
Freistellungserklärung der zuständigen niedersächsischen Schulbehörde
vorgelegt wird (in den meisten Fällen ist dies die
Landesschulbehörde Lüneburg, Postfach 2120, 21311 Lüneburg, Telefon:
04131-15-0).
(Zum Altkreis Wesermünde gehören alle Orte und Städte, die mit der
Postleitzahl 276... beginnen)
Einzureichende
Unterlagen
Spätestens
bis zum 01. März sind folgende Unterlagen im Sekretariat (Raum
23) einzureichen:
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Aufnahmeantrag
(erhältlich im Sekretariat der Schule oder download)
-
Lebenslauf
(tabellarisch)
-
Lichtbild
-
Nachweis
über den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss)
(beglaubigte Kopie)
-
Nachweis
über die berufliche bzw. schulische Voraussetzung
spätestens
bis zum 01. August :
-
Bescheinigung
über die gesundheitliche Eignung
(Ein Vordruck für diesen Nachweis wird Ihnen im Falle einer
Zusage übersandt.)
[oben]
Aufwendungen
Die
Aufwendungen für den praktischen Unterricht betragen € 5,00 pro
Monat.
Für Exkursionen und mehrtägige Klassenfahrten müssen insgesamt zwischen 50
€ und 300 € veranschlagt werden.
Fahrtkosten zwischen verschiedenen Lernorten werden nicht erstattet.
Förderung
Förderung
kann
nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFÖG) gewährt
werden (zuständig ist das Landesamt für Ausbildungsförderung,
Außenstelle Bremerhaven, Schifferstr.
48, 27568 Bremerhaven).
Beratung
Wir
empfehlen Ihnen, in Ihrem eigenen Interesse einen Termin
für ein persönliches Beratungsgespräch mit dem
Fachbereichsleiter der Fachschule für Heilerziehungspflege,
Herrn Göbel, zu vereinbaren: Telefon: 0471 / 3913696
weitere
Individuelle Beratung durch:
Frau
Tomkowiak - Lehrerin der LSH -
im Januar und Februar jeden Donnerstag
von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Fritz-Reuter-Schule-Nord
Auf der Bult 20, 27574 Bremerhaven
Anfahrt:
Buslinie 502 - Haltestelle Boschstraße
Buslinie 503 und 509 - Haltestelle Auf der Bult
Infoabend
der LSH (alle Bildungsgänge): 05.02.2013
17 - 19 Uhr
oben]
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