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Ziel
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Im
PSP sollen die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen in sozialpädagogischen
Einrichtungen erwerben.
Diese Erfahrungen mit der sozialpädagogischen
Arbeit sind Voraussetzung für die Aufnahme der
Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik
zum/zur Erzieher/in und gegebenenfalls der Fachschule
für Heilerziehungspflege.
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Der
begleitende Unterricht hat das Ziel, die Allgemeinbildung zu vertiefen und
den Schülerinnen und Schülern Grundkenntnisse für die
sozialpädagogische Arbeit zu vermitteln.
[oben]
Dauer
und Organisation
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Das
P SP dauert ein Schuljahr.
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An
einem Tag in der Woche findet
an den LSH begleitender
Unterricht statt.
An den übrigen Tagen
leisten die Schülerinnen und Schüler ihr Praktikum in einer
sozialpädagogischen Einrichtung ab.
Die fachpraktische Ausbildung liegt in der Verantwortung der
Einrichtungen. Diese entscheiden über Arbeitszeit,
Urlaubsregelungen, Arbeitsmethoden etc.
Nähere
Informationen zum Praktikum (u.a. Liste
mit den Anschriften der Träger von sozialpädagogischen
Einrichtungen, die für Praktika geeignet sind):
[Merkblatt
Praktikum] Download
[Praxisstellen
PSP] Download
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Stundentafel
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Kommunikation
und Gesellschaft
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Sport
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Grundlagen
sozialpädagogischen Handelns
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Musisch-kreative
Gestaltung
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[oben]
Bewertung
und Berechtigung
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Das
P SP wird auf die Erfüllung der Schulpflicht angerechnet.
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Das
P SP wird von der Praktikumsstelle bewertet mit "mit
Erfolg teilgenommen" oder "ohne Erfolg
teilgenommen".
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Voraussetzungen für die
anschließende Aufnahme in die
Fachschule (Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher)
sind
a)
die Bewertung "mit Erfolg" durch die
Praktikumsstelle
b) erfolgreiche schulische Leistungen
c) ein mindestens "ausreichender"
Notendurchschnitt
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Es
besteht kein Anspruch auf Aufnahme in die Fachschule.
Hauptkriterium im Auswahlverfahren ist der
Notendurchschnitt im berechtigenden
Schulabschlusszeugnis (Realschulzeugnis) und im P SP.
[oben]
Zulassungsvoraussetzungen
Zum
P SP wird zugelassen, wer:
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ein
Abschlusszeugnis über die Hoch- bzw. Fachhochschulreife
besitzt
oder
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den
Mittleren Schulabschluss mit einem sehr guten
Gesamtdurchschnitt nachweist
und
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einen
mit einer sozialpädagogischen Einrichtung
abgeschlossenen Praktikantenvertrag vorlegt. Vertragsvordrucke
werden Ihnen im Falle einer Zusage übersandt.
Treffen
Punkt 1. bzw. 2. nicht zu, empfehlen wir eine Bewerbung für
die Ausbildung in der Berufsfachschule Sozialpädagogische
Assistenz.
Es
können nur Schüler/innen aufgenommen werden, die ihren Hauptwohnsitz
zum 01.08. des Aufnahmejahres in der Stadt Bremerhaven nachweisen.
Einzureichende
Unterlagen
Bis zum 01. März des Aufnahmejahres sind folgende Unterlagen im Sekretariat
(Zimmer 23), Schulzentrum Geschwister Scholl, einzureichen:
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Aufnahmeantrag
(Formblatt) download
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Tabellarischer
Lebenslauf
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Lichtbild
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Zeugnis
(liegt der Mittlere Schulabschluss noch nicht vor, muss das letzte
Halbjahreszeugnis als Fotokopie eingereicht werden)
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Bescheinigung
Praxisstelle (siehe [Praxisbescheinigung]
Download)
Bis zum 1. August
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Nachweis
über ein Praktikum (Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines
Praktikantenvertrages in dreifacher Ausfertigung. Die Vertragsvordrucke
werden im Falle einer Zusage übersandt.)
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Zeugnis
des Mittleren Schulabschlusses
Nähere
Informationen zum Praktikum (u.a. Liste mit
den Anschriften der Träger von sozialpädagogischen Einrichtungen, die für
Praktika geeignet sind):
[Merkblatt
Praktikum] Download
[Praxisstellen
PSP] Download
[oben]
Beratung
Individuelle
Beratung durch:
Frau
Tomkowiak - Lehrerin der LSH -
im Januar und Februar jeden Donnerstag
von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Fritz-Reuter-Schule-Nord
Auf der Bult 20, 27574 Bremerhaven
Anfahrt:
Buslinie 502 - Haltestelle Boschstraße
Buslinie 503 und 509 - Haltestelle Auf der Bult
Infoabend
der LSH (alle Bildungsgänge): 05.02.2013
17 - 19 Uhr
[oben]
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