Organisatorische Hinweise zur 55. Bremerhavener MNU-Tagung

  • Auskünfte zur Gesamttagung:
    durch den Tagungsleiter, Herrn Sigurd Wiederschein, e-mail
    SigurdWiederschein@web.de, fon/fax  0471 - 303396
  • www.mnu.de / Landesverband Bremen
  • Dienstbefreiung:
    Alle Auskünfte sind aus dem Jahre 2003, wir gehen aber davon aus, dass die Regelungen weiterbestehen.
    • "Niedersächsisches Kultusministerium
      ......
      Bearbeitet von Frau Horn, e-mail: birgit.horn@mk.niedersachsen.de
      ......
      Mein Zeichen: I/2 - 84219; Durchwahl (0511) 120-7056; Hannover 03.11.2003
      Lehrerfortbildung
      Ihr Antrag auf Anerkennung einer Veranstaltung als Lehrerfortbildungsveranstaltung
      MNU-Tagung

      Sehr geehrter Herr Seidel,
      auf die Prüfung, ob die von Ihnen angebotene Veranstaltung im dienstlichen Interesse liegt, und ein sich anschließendes Anerkennungsverfahren wird in Niedersachsen im Wege der Verwaltungsvereinfachung verzichtet.
      Hiesige Lehrkräfte haben die Möglichkeit, neben der dienstlichen Fortbildung Angebote anderer Träger zu nutzen und für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen einen Antrag auf Sonderurlaub zu stellen. Um den Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten, sollten die Fortbildungsangebote überwiegend in der unterrichtsfreien Zeit liegen.
      Sonderurlaub für die Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen kann nach § 2 Nr. 1 der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung erteit werden, wenn dienstliche Gründe (insbesondere Belange der Unterrichtsversorgung) nicht entgegenstehen und die Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist. Hierüber entscheidet die jeweilige Schulleitung im Einzelfall.
      Ich wünsche Ihrer Veranstaltung viel Erfolg.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrage
      (Unterschrift)
      Horn"
       

    • Für Bremer Lehrerinnen und Lehrer ist die 50. Bremerhavener MNU-Tagung im Veranstaltungsverzeichnis des Landesinstituts für Schule angekündigt und damit als Lehrerfortbildungsveranstaltung anerkannt.
    • Mit Schreiben vom 16.10.2003 hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Frau Renate Beier, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam, die "... 50. Bremerhavener MNU-Tagung vom 16. bis 18. November 2003  ... als im Interesse der Lehrerfortbildung liegend für Fachlehrkräfte des Landes Brandenburg anerkannt.
      Die Entscheidung über die Teilnahme von Lehrkräften an der Veranstaltung treffen die staatlichen Schulämter bzw. die Schulleiter gemäß § 7 Abs. 1 der Sonderurlaubsverordnung.
      Alle Kosten, die im Rahmen der Teilnahme anfallen, sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. ..."
    • Die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (Amt für Schule, Frau Christin Wendlandt) teilte uns bereits mit Schreiben vom 8.11.2001 mit (anlässlich der 48. Bremerhavener MNU-Tagung 2001):
      "Sonderurlaub für Hamburger Lehrerinnen und Lehrer für fachliche Fort- und Weiterbildung

      ... Die Frage der Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung als Lehrerfortbildung wird in den Bundesländern unterschiedlich behandelt.
      In Hamburg gibt es diesbezüglich kein förmliches Verfahren, es liegt vielmehr in der Befugnis der jeweiligen Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrern den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen durch die Gewährung von Sonderurlaub zu ermöglichen. Hierbei ist unter anderem abzuwägen, ob dienstliche Belange einer Beurlaubung entgegenstehen und insbesondere Unterrichtsausfall vermeidbar ist. Eine Anerkennung der Veranstaltung als Lehrerfortbildung wird nicht pauschal durch die Behörde ausgesprochen.
      ..." 
    • Ausschnitt aus einem Brief an Herrn Seidel: 
      "...In Nordrhein-Westfalen gibt es seit  Jahren kein Anerkennungsverfahren für Veranstaltungen weiterer Träger mehr.
      Es entscheiden die Schulleitungen, ob Veranstaltungen weiterer Träger Lehrerfortbildungsveranstaltungen im Sinne des Schul- und Unterrichtsbezuges sind, und genehmigen die Teilnahme an solchen Veranstaltungen unter Berücksichtigung der schul- und unterrichtsorganisatorischen Verträglichkeit.

      (Erlass vom 19.7.1996, BASS 20-23 Nr. 3: Fort- und Weiterbildung; Angebote weiterer Träger) Mit freundlichen Grüßen

      Volker Gutheim
      (Referat Lehrerfortbildung)"

    • Vom "Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen, Schleswig-Holstein" schrieb uns Frau Andrea Selck (e-mail: selck@iqsh.de) am 27.10.2003:

      "Anerkennung des dienstlichen Interesses für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung
      Ihr Fax vom 23.10.2003

      Sehr geehrter Herr Seidel,
      mit Schreiben vom 23.10.2003 bitten Sie darum, Ihre "50. Bremerhavener MNU-Tagung" vom 16.-18.11.2003 als Lehrerfortbildung anzuerkennen.
      Ich bitte um Verständnis, wenn ich dieses dringende dienstliche Interesse nicht generell für Ihre Veranstaltung aussprechen kann. Sehr wohl könnte es jedoch für eine bestimmte Person mit  entsprechenden fachlichen Anträgen gelten.
      Mit freundlichen Grüßen
      Andrea Selck"
  • Unterbringung und Infos
    • Die BIS Bremerhaven Touristik ist bei der Vermittlung von Unterkünften und für den Ticketvorverkauf gern behilflich.
      BIS Bremerhaven Touristik, H.-H.-Meier-Straße 6, 27568 Bremerhaven
      Tel.     0471 / 94646-10
      Fax     0471 / 94646-19
      e-mail:    touristik@bis-bremerhaven.de
      Internet:    www.bremerhaven-tourism.de
    • Infos über Bremerhaven (allgemein), Bremerhavener Veranstaltungen sowie Ticketservice:
      Tourist-Info Bremerhaven (im Columbus-Center), Obere Bürger 17, 27568 Bremerhaven
          Tel.    0471 / 43000
          Fax    0471 / 43080
          e-mail:    tourist-info@bis-bremerhaven.de
    • Preiswerte Übernachtungsmöglichkeit (Zweibettzimmer) bietet die Jugendherberge Bremerhaven. Anmeldungen hierfür richten Sie bitte direkt an die Jugendherberge, Gaußstr. 54-56, 27580 Bremerhaven.
      Tel. 0471 / 9820831, Fax 0471 / 87426,
      e-mail: info@jgh-bremerhaven.de
      Die Jugendherberge hat für Gäste der MNU-Tagung Zimmer vorreserviert. Darum bei der Anmeldung bitte unbedingt Stichwort "MNU-Tagung" angeben. – Anreise möglichst bis 19.00 Uhr, nach vorheriger Absprache auch später.







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