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Organisatorische
Hinweise zur 55. Bremerhavener MNU-Tagung
- Auskünfte
zur Gesamttagung:
durch den Tagungsleiter, Herrn Sigurd Wiederschein, e-mail SigurdWiederschein@web.de,
fon/fax
0471 - 303396
- www.mnu.de
/ Landesverband Bremen
- Dienstbefreiung:
Alle Auskünfte sind aus dem Jahre 2003,
wir gehen
aber davon aus, dass die Regelungen weiterbestehen.
- "Niedersächsisches
Kultusministerium
......
Bearbeitet von Frau Horn, e-mail: birgit.horn@mk.niedersachsen.de
......
Mein Zeichen: I/2 - 84219; Durchwahl (0511) 120-7056; Hannover
03.11.2003
Lehrerfortbildung
Ihr Antrag auf Anerkennung einer Veranstaltung als
Lehrerfortbildungsveranstaltung
MNU-Tagung
Sehr geehrter Herr Seidel,
auf die Prüfung, ob die von Ihnen angebotene Veranstaltung im
dienstlichen Interesse liegt, und ein sich anschließendes
Anerkennungsverfahren
wird in Niedersachsen im Wege der Verwaltungsvereinfachung verzichtet.
Hiesige Lehrkräfte haben die Möglichkeit, neben der
dienstlichen
Fortbildung Angebote anderer Träger zu nutzen und für
die
Teilnahme
an diesen Veranstaltungen einen Antrag auf Sonderurlaub zu stellen. Um
den
Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten, sollten die
Fortbildungsangebote
überwiegend in der unterrichtsfreien Zeit liegen.
Sonderurlaub für die Teilnahme an beruflichen Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen kann nach § 2 Nr. 1 der
Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung
erteit werden, wenn dienstliche Gründe (insbesondere Belange
der
Unterrichtsversorgung) nicht entgegenstehen und die Teilnahme
für
die dienstliche Tätigkeit
von Nutzen ist. Hierüber entscheidet die jeweilige
Schulleitung im
Einzelfall.
Ich wünsche Ihrer Veranstaltung viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
(Unterschrift)
Horn"
- Für Bremer
Lehrerinnen und Lehrer ist die 50.
Bremerhavener MNU-Tagung im Veranstaltungsverzeichnis des
Landesinstituts für Schule angekündigt und damit als
Lehrerfortbildungsveranstaltung anerkannt.
- Mit
Schreiben vom 16.10.2003 hat das Ministerium für Bildung,
Jugend
und Sport des Landes Brandenburg, Frau Renate
Beier,
Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam, die "... 50.
Bremerhavener
MNU-Tagung vom 16. bis 18. November 2003 ...
als im Interesse der Lehrerfortbildung liegend für
Fachlehrkräfte des Landes Brandenburg anerkannt.
Die Entscheidung über die Teilnahme von Lehrkräften
an der
Veranstaltung treffen die staatlichen Schulämter bzw.
die Schulleiter gemäß § 7 Abs. 1 der
Sonderurlaubsverordnung.
Alle Kosten, die im Rahmen der Teilnahme anfallen, sind
von den Teilnehmern selbst zu tragen. ..."
- Die
Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (Amt
für
Schule, Frau Christin Wendlandt) teilte uns bereits mit Schreiben vom
8.11.2001 mit (anlässlich der 48. Bremerhavener MNU-Tagung
2001):
"Sonderurlaub für Hamburger Lehrerinnen
und Lehrer
für fachliche Fort- und Weiterbildung
... Die Frage der Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung als
Lehrerfortbildung wird in den Bundesländern unterschiedlich
behandelt.
In Hamburg gibt es diesbezüglich kein förmliches
Verfahren,
es liegt vielmehr in der Befugnis der jeweiligen Schulleitungen,
Lehrerinnen und Lehrern den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen
durch die Gewährung von Sonderurlaub zu ermöglichen.
Hierbei
ist unter anderem abzuwägen, ob dienstliche Belange einer
Beurlaubung entgegenstehen und insbesondere Unterrichtsausfall
vermeidbar ist. Eine Anerkennung der Veranstaltung als
Lehrerfortbildung wird nicht pauschal durch die Behörde
ausgesprochen.
..."
- Ausschnitt
aus einem Brief an Herrn Seidel:
" ...In Nordrhein-Westfalen
gibt es seit Jahren kein Anerkennungsverfahren für
Veranstaltungen weiterer Träger mehr.
Es
entscheiden die Schulleitungen, ob Veranstaltungen weiterer
Träger
Lehrerfortbildungsveranstaltungen im Sinne des Schul- und
Unterrichtsbezuges sind, und genehmigen die Teilnahme an solchen
Veranstaltungen unter Berücksichtigung der schul- und
unterrichtsorganisatorischen Verträglichkeit.
(Erlass vom
19.7.1996, BASS 20-23 Nr. 3: Fort- und Weiterbildung; Angebote weiterer
Träger) Mit freundlichen Grüßen
Volker
Gutheim
(Referat
Lehrerfortbildung)"
- Vom
"Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen, Schleswig-Holstein"
schrieb uns Frau Andrea Selck (e-mail: selck@iqsh.de)
am 27.10.2003:
"Anerkennung des
dienstlichen
Interesses für die Teilnahme an einer
Fortbildungsveranstaltung
Ihr
Fax
vom 23.10.2003
Sehr
geehrter Herr Seidel,
mit
Schreiben vom 23.10.2003 bitten Sie darum, Ihre "50. Bremerhavener
MNU-Tagung" vom 16.-18.11.2003 als Lehrerfortbildung anzuerkennen.
Ich
bitte
um Verständnis, wenn ich dieses dringende dienstliche
Interesse
nicht generell für Ihre Veranstaltung aussprechen kann. Sehr
wohl
könnte es jedoch für eine bestimmte Person
mit
entsprechenden fachlichen Anträgen gelten.
Mit
freundlichen Grüßen
Andrea
Selck"
- Unterbringung
und Infos
- Die BIS
Bremerhaven Touristik ist bei der Vermittlung von
Unterkünften
und für den Ticketvorverkauf gern
behilflich.
BIS
Bremerhaven Touristik, H.-H.-Meier-Straße 6, 27568 Bremerhaven
Tel. 0471 / 94646-10
Fax 0471 / 94646-19
e-mail: touristik@bis-bremerhaven.de
Internet: www.bremerhaven-tourism.de
- Infos
über Bremerhaven (allgemein), Bremerhavener Veranstaltungen
sowie Ticketservice:
Tourist-Info Bremerhaven (im Columbus-Center), Obere Bürger
17,
27568 Bremerhaven
Tel. 0471
/ 43000
Fax 0471 /
43080
e-mail:
tourist-info@bis-bremerhaven.de
- Preiswerte
Übernachtungsmöglichkeit (Zweibettzimmer)
bietet die Jugendherberge Bremerhaven.
Anmeldungen hierfür richten Sie bitte direkt an die
Jugendherberge, Gaußstr. 54-56, 27580 Bremerhaven.
Tel. 0471 / 9820831, Fax 0471 / 87426,
e-mail: info@jgh-bremerhaven.de
Die Jugendherberge hat für Gäste der MNU-Tagung
Zimmer
vorreserviert. Darum bei der Anmeldung bitte unbedingt
Stichwort "MNU-Tagung" angeben. – Anreise
möglichst bis 19.00
Uhr, nach vorheriger Absprache auch später.
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